Amateurfussball, Vereinsleben und Breitensport

    Amateurfußballverein gründen: Vom Verein zur Mannschaft 2026

    Einen Amateurfußballverein gründen ist in Deutschland möglich – und dauert mit dem richtigen Plan rund 4 bis 6 Monate.

    Du brauchst mindestens 7 Gründungsmitglieder, eine rechtskonforme Satzung und anschließend die Aufnahme in deinen Landesverband. Erst dann darf deine Mannschaft am geregelten Spielbetrieb teilnehmen. Klingt bürokratisch? Ist es ein bisschen. Aber mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung weißt du genau, was wann zu tun ist – von der Gründungsversammlung bis zum ersten Anpfiff.

    Warum ein eigener Fußballverein? Zahlen und Motivation

    Deutschland ist eine Fußballnation – das zeigen die Zahlen deutlich. Laut DFB-Statistik 2023/2024 gibt es rund 24.300 Fußballvereine im Land. Über 7,7 Millionen Menschen sind Mitglied in einem dieser Vereine. Das entspricht einem Zuwachs von knapp +4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fußball wächst – auch im Breitensport.

    Rund 2,2 Millionen aktive Amateurspieler kicken unter dem Dach des DFB. Dazu kommen 1,6 Millionen Ehrenamtliche, die Vereine am Laufen halten. Ohne sie würde der gesamte Spielbetrieb zusammenbrechen. Diese Zahlen zeigen: Amateurfußball ist kein Nischenthema. Er ist das Fundament des deutschen Fußballs.

    Warum gründen Menschen trotzdem einen neuen Verein, obwohl es schon so viele gibt? Die Gründe sind vielfältig. Manchmal fehlt schlicht ein Verein im Ort oder Stadtteil. Manchmal ist man mit der Vereinspolitik eines bestehenden Klubs unzufrieden – sei es wegen fehlender Jugendarbeit, interner Konflikte oder einer anderen Spielphilosophie. Manchmal löst sich ein Verein auf, und die Spieler wollen gemeinsam weitermachen. Und manchmal entsteht aus einer losen Freizeitgruppe der Wunsch nach echtem Wettkampf.

    Was auch immer dein Motiv ist: Der Weg von der Idee bis zum ersten Pflichtspiel ist klar strukturiert. Er läuft über vier Hauptstationen: Vereinsgründung, Registereintragung mit Gemeinnützigkeit, Verbandsaufnahme und Mannschaftsmeldung. Jede Station hat ihre eigenen Anforderungen, Fristen und Kosten. Wer das weiß, spart Zeit und vermeidet teure Fehler.

    Ein wichtiger Hinweis vorab: Der DFB-Leitfaden zur Vereinsgründung schätzt den Arbeitsaufwand auf mindestens 45 Stunden. Das ist kein Projekt für eine Person allein. Verteile die Aufgaben auf mehrere Schultern – am besten schon unter den Gründungsmitgliedern.

    Amateurfußball in Deutschland: Vereine, Mitglieder und Ehrenamtliche (DFB 2023/2024)

    0 10 20 30 Wert (Mio. bzw. Tsd.) 24,3 Tsd. Fußball- vereine 7,7 Mio. Vereins- mitglieder 2,2 Mio. Aktive Amateurspieler 1,6 Mio. Ehren- amtliche
    Quelle: DFB Mitgliederzahlen 2023/2024. Vereine in Tausend, alle anderen Werte in Millionen.

    Schritt 1: Die Vereinsgründung – rechtliche Grundlagen und Gründungsversammlung

    Hier beginnt alles. Die Vereinsgründung ist kein lockerer Stammtisch – sie ist ein formaler Rechtsakt mit klaren Anforderungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

    Die 7-Mitglieder-Regel

    Nach § 56 BGB brauchst du mindestens 7 Gründungsmitglieder. Sechs reichen nicht – das Amtsgericht weist die Eintragung zurück. Nach der Gründung darf die Mitgliederzahl nicht dauerhaft unter 3 fallen, sonst droht die Auflösung. Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren können mitmachen, brauchen aber die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

    Die Gründungsversammlung – Pflichtprogramm

    Alle 7 Gründungsmitglieder müssen persönlich anwesend sein und am Ende unterschreiben. Die Versammlung läuft nach einem festen Programm ab:

    1. Wahl von Versammlungsleiter und Protokollführer
    2. Beschluss über die Vereinsgründung (einfache Mehrheit)
    3. Satzungsbeschluss – Klausel für Klausel
    4. Vorstandswahl nach § 26 BGB (mindestens 1 Vorsitzender; üblich: 1. und 2. Vorsitzender plus Kassenwart)
    5. Festlegung des Mitgliedsbeitrags in einer separaten Beitragsordnung
    6. Unterschriften aller Gründungsmitglieder unter Satzung und Gründungsprotokoll

    Das Protokoll ist kein optionales Dokument. Du brauchst es für das Registergericht, das Finanzamt und den Fußballverband.

    Was muss in die Satzung?

    Die §§ 57 und 58 BGB geben den Mindestinhalt vor. Deine Satzung muss enthalten: den Namen des Vereins (der Zusatz „e.V." kommt erst nach der Eintragung), den Sitz des Vereins als politische Gemeinde (nicht die Straßenadresse), den Vereinszweck und Regelungen zu Mitgliedern, Beiträgen, Vorstand und Mitgliederversammlung. Für die Gemeinnützigkeit brauchst du zusätzlich Klauseln zu Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der Mittelverwendung – möglichst nah am Mustertext aus Anlage 1 zu § 60 der Abgabenordnung.

    e.V. oder nicht eingetragener Verein?

    Diese Frage stellt sich manchmal. Die Antwort für jeden, der ernsthaft Fußball spielen will: e.V. Nur der eingetragene Verein ist eine juristische Person. Das bedeutet: Der Verein haftet mit seinem Vermögen, nicht du persönlich mit deinem Privatvermögen. Außerdem ist Gemeinnützigkeit nur als e.V. möglich – und ohne Gemeinnützigkeit keine vollwertige Verbandsaufnahme.

    Merkmal e.V. Nicht eingetragener Verein
    Mindestmitglieder Gründung 7 2
    Haftung Verein (juristische Person) Mitglieder persönlich (Privatvermögen)
    Rechtsfähigkeit Ja (nach Eintragung) Nein
    Spielbetrieb DFB Ja (nach Verbandsaufnahme) Eingeschränkt
    Gemeinnützigkeit möglich Ja Nein

    💡 Tipp: Satzungsvorlage nutzen

    Viele Landesverbände stellen Mustersatzungen zum Download bereit. Diese sind bereits auf Gemeinnützigkeit und Verbandsaufnahme abgestimmt. Das spart Zeit und vermeidet Fehler beim Finanzamt.

    Schritt 2: Eintragung ins Vereinsregister und Gemeinnützigkeit

    Nach der Gründungsversammlung geht es zum Amtsgericht. Genauer: zum Registergericht, das für den Sitz deines Vereins zuständig ist. Hier wird aus dem frisch gegründeten Verein ein rechtsfähiger e.V.

    Was du einreichst

    Du brauchst das Original der Gründungssatzung und das Gründungsprotokoll. Dazu kommen die Unterschriften aller Vorstandsmitglieder – und die müssen notariell beglaubigt sein. Das bedeutet: persönliches Erscheinen beim Notar. Seit 2023 ist alternativ eine Online-Anmeldung über das Portal der Bundesnotarkammer möglich. Das spart den Weg, ändert aber nichts an der Pflicht zur Beglaubigung.

    Gleichzeitig: Antrag auf Gemeinnützigkeit

    Parallel zur Registeranmeldung stellst du beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften einen Antrag auf vorläufige Gemeinnützigkeit. Einzureichen sind: Satzung, Gründungsprotokoll, Antrag auf Freistellung von der Körperschaftsteuer, Beitragsordnung und der Vereinsregisterauszug (oder eine Kopie des Antrags beim Registergericht). Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, können die Registergebühren entfallen – das ist ein echter Vorteil.

    Was kostet das alles?

    Die reinen Gründungskosten sind überschaubar. Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung liegen bei 10 bis 70 Euro, die Registergebühren beim Amtsgericht bei 50 bis 80 Euro, Bekanntmachungskosten kommen mit 10 bis 30 Euro dazu. Unterm Strich zahlst du für die reine Gründung rund 90 bis 150 Euro. Wenn du alle Verwaltungsgebühren je nach Bundesland zusammenrechnest, landest du bei 200 bis 600 Euro.

    Kostenposition Betrag (ca.)
    Notargebühren (Unterschriftsbeglaubigung) 10–70 €
    Registergebühren Amtsgericht 50–80 €
    Bekanntmachungskosten 10–30 €
    Gesamt reine Gründung 90–150 €
    Verwaltungsgebühren gesamt (je nach Bundesland) 200–600 €
    Gesamtdauer bis spielberechtigter Verein 4–6 Monate

    Nach der Eintragung erhältst du einen Registerauszug. Dieses Dokument brauchst du für alle weiteren Schritte – heb es gut auf und mach mehrere Kopien.

    ℹ️ Gut zu wissen: Online-Anmeldung seit 2023

    Seit 2023 können Vorstandsmitglieder die Vereinsregistereintragung über das Portal der Bundesnotarkammer online vornehmen. Das persönliche Erscheinen beim Notar entfällt dabei – die Beglaubigung erfolgt digital. Informiere dich beim zuständigen Notar, ob diese Option in deiner Region verfügbar ist.

    Schritt 3: Aufnahme in den Fußballverband

    Jetzt wird's fußballspezifisch. Ohne Verbandsaufnahme kein geregelter Spielbetrieb. Und die Aufnahme ist erst möglich, wenn du beides in der Hand hast: die Eintragungsverfügung des Registergerichts und den Freistellungsbescheid des Finanzamts. Wer einen der beiden Schritte überspringt, wartet vergeblich.

    Der Weg ins Präsidium

    Dein Aufnahmegesuch läuft nicht direkt ans Verbandspräsidium. Es geht zunächst an den zuständigen Kreisvorstand, der eine Stellungnahme abgibt und das Gesuch weiterleitet. Das ist wichtig: Knüpfe frühzeitig Kontakt zum Kreisvorstand. Die wissen, was in deiner Region gebraucht wird – und können den Prozess beschleunigen oder bremsen.

    Welche Unterlagen brauchst du?

    Am Beispiel des Fußballverbands Mittelrhein (FVM) sieht die Pflichtliste so aus:

    • Ausfertigung der Vereinssatzung
    • Namen und Anschriften aller Vorstandsmitglieder
    • Aktuelle Mitglieder- und Mannschaftszahl (Bestandserhebungsvordruck)
    • Bestätigung des Grundstückseigentümers (z.B. Stadt oder Gemeinde) über das Nutzungsrecht einer Sportplatzanlage
    • Bescheinigung der Verwaltungsbehörde über die Vereinsanmeldung

    Der Nachweis einer nutzbaren Sportplatzanlage ist keine Formalie. Ohne Platz keine Aufnahme. Kläre das frühzeitig mit deiner Gemeinde oder einem benachbarten Verein, der Kapazitäten hat.

    Was kostet die Verbandsaufnahme?

    Aufnahmegebühr und Sicherheitsleistung werden vor der endgültigen Aufnahme fällig. Die Sicherheitsleistung ist nicht verzinslich und wird sukzessive mit anfallenden Abgaben verrechnet. Für einen regulären Verein beim FVM bedeutet das: 250 Euro Aufnahmegebühr plus 500 Euro Sicherheitsleistung – zusammen 750 Euro. Wer als reiner Freizeitsportverein antritt, zahlt deutlich weniger: 100 Euro plus 100 Euro. Will dieser Freizeitsportverein aber in der Kreisliga spielen, kommt ein Aufschlag von 150 Euro dazu.

    Vereinstyp Aufnahmegebühr Sicherheitsleistung Gesamt
    Regulärer Verein 250 € 500 € 750 €
    Reiner Freizeitsportverein 100 € 100 € 200 €
    Freizeitsportverein mit Kreisliga-Meldung 250 € 100 € 350 €

    Schritt 4: Mannschaft aufstellen – Kader, Spielerpässe und Altersklassen

    Der Verein steht, die Verbandsaufnahme ist durch. Jetzt geht es darum, eine spielfähige Mannschaft auf den Platz zu bringen. Das klingt einfach – ist aber ebenfalls mit Bürokratie verbunden.

    Mannschaftsmeldung über DFBnet

    Die allgemeine Mannschaftsmeldung zum Spielbetrieb läuft über DFBnet, das zentrale Verwaltungsportal des DFB. Zusätzlich brauchst du den Kontakt zu den hauptamtlichen Ansprechpartnern deines Landesverbandes. Die koordinieren die Einordnung in den Spielplan und die Ligazuteilung.

    Spielerpässe: Neuanmeldung und Vereinswechsel

    Jeder Spieler braucht einen gültigen Spielerpass. Bei einer Neuanmeldung brauchst du: Antrag zur Spielberechtigung, Geburtsurkunde und ein Passbild. Bei einem Vereinswechsel gilt: Wer mehr als 6 Monate kein Pflichtspiel bestritten hat, erhält sofortige Spielberechtigung. Spielerpässe dokumentieren alle erteilten Spielberechtigungen der letzten 7 Jahre – das ist relevant, wenn Spieler zwischen Vereinen wechseln.

    Was ist ein Amateur?

    Die DFB-Spielordnung definiert es klar: Ein Amateur ist ein Spieler, der kein Entgelt erhält. Er darf lediglich nachgewiesene Auslagen und einen pauschalierten Aufwendungsersatz von bis zu 249,99 Euro pro Monat bekommen. Wer mehr erhält, verliert den Amateurstatus – mit Konsequenzen für die Spielberechtigung und die Gemeinnützigkeit des Vereins.

    Sonderregeln beim Kadereinsatz

    Im Amateurbetrieb darfst du in einem Pflichtspiel bis zu 4 Spieler einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft einsetzen. Davon dürfen aber maximal 2 Spieler über 23 Jahre alt sein. Das gibt dir Flexibilität bei Verletzungen oder dünnem Kader – aber überschreite die Grenze nicht, sonst riskierst du eine Spielwertung gegen dich.

    Spieler mit dem Personenstandseintrag „divers" oder „ohne Angabe" entscheiden selbst, ob ihre Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt wird. Das ist seit der Anpassung der DFB-Jugendordnung ausdrücklich geregelt.

    Altersklassen im Überblick

    Der Stichtag für alle Altersklassen ist der 1. Januar. Das Spieljahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Hier die Übersicht:

    Altersklasse Bezeichnung Alter
    G-JuniorenBambini / U7noch nicht 7 Jahre
    F-JuniorenU8/U97.–8. Lebensjahr
    E-JuniorenU10/U119.–10. Lebensjahr
    D-JuniorenU12/U1311.–12. Lebensjahr
    C-JuniorenU14/U1513.–14. Lebensjahr
    B-JuniorenU16/U1715.–16. Lebensjahr
    A-JuniorenU18/U1917.–18. Lebensjahr
    SeniorenHerren / Frauenab 19 Jahren

    Für Jugendmannschaften gilt außerdem: Du brauchst einen Trainer mit gültiger Lizenz. Ohne Lizenz keine Jugendmannschaft im Spielbetrieb.

    Wie groß sollte der Kader sein?

    Auf dem Platz stehen 11 Spieler (10 Feldspieler plus Torwart). Im Amateurbetrieb sind in der Regel 5 Auswechselspieler erlaubt. Empfohlen wird ein Kader von 15 bis 20 Spielern. Das gibt dir Puffer für Verletzungen, Urlaub und Sperren. Mit weniger als 15 Spielern wirst du regelmäßig in Erklärungsnot geraten.

    Schritt 5: Laufende Kosten im Blick behalten

    Die Gründungskosten sind einmalig. Aber danach läuft der Verein weiter – und das kostet. Wer die laufenden Ausgaben unterschätzt, gerät schnell in finanzielle Schieflage. Hier die wichtigsten Posten.

    Mitgliedsbeiträge als Einnahmengrundlage

    Mitgliedsbeiträge sind die wichtigste Einnahmequelle eines Amateurvereins. Im Jugendfußball zahlen Mitglieder bei Breitensportvereinen auf Kreisebene 5 bis 20 Euro pro Monat. Leistungsorientierte Jugendabteilungen oder Stadtvereine liegen bei 20 bis 40 Euro monatlich. Kalkuliere die Beiträge so, dass du damit zumindest die Grundkosten deckst – Platzmiete, Schiedsrichter, Spielerpässe.

    Schiedsrichterhonorare

    Für jedes Heimspiel trägst du als Gastgeber die Schiedsrichterkosten. Die Honorare variieren je nach Landesverband. Im Württembergischen Fußballverband (WFV) zahlt du in der Kreisliga 50 Euro pro Spiel. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) liegt im Durchschnitt bei 52,93 Euro (Stand 2025). Dazu kommt eine Fahrtkostenpauschale – beim FVM sind das 0,32 Euro pro Kilometer. Schiedsrichter können bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei als Übungsleiter-Pauschale erhalten.

    Sportplatz und Infrastruktur

    Wenn du keinen eigenen Platz hast, brauchst du eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde oder einem anderen Verein. Wer über einen eigenen Platz nachdenkt: Ein Mini-Spielfeld (15 mal 10 Meter) kostet in der Errichtung rund 25.000 bis 37.000 Euro. Ein größeres Feld (20 mal 13 Meter) kann bis zu 50.000 Euro kosten. Das sind Investitionen, die sich nur mit Fördergeldern oder Sponsoring stemmen lassen.

    Trikots und Ausrüstung

    Trikots, Hosen und Stutzen – ein kompletter Trikotsatz für eine Mannschaft ist eine größere Ausgabe. Mengenrabatte von bis zu 60 Prozent sind möglich, wenn du direkt beim Hersteller oder über Vereinsportale bestellst. Plane diese Kosten in deinem ersten Vereinshaushalt ein und hol mehrere Angebote ein.

    Schiedsrichterhonorare im Amateurfußball nach Landesverband (Euro pro Spiel)

    0 20 40 60 50 € WFV (Württemberg) 52,93 € BFV (Bayern, Ø 2025)
    Quellen: WFV Leitfaden Vereinsgründung; BFV Schiedsrichterhonorare. Honorare ohne Fahrtkostenpauschale.

    Häufige Fragen zur Amateurfußball-Vereinsgründung

    F Wie viele Mitglieder brauche ich, um einen Fußballverein zu gründen?

    Mindestens 7 Gründungsmitglieder nach § 56 BGB. Sechs reichen nicht – das Amtsgericht weist die Eintragung zurück. Nach der Gründung darf die Zahl nicht dauerhaft unter 3 fallen.

    F Was kostet die Gründung eines Fußballvereins?

    Die reinen Gründungskosten (Notar, Registergericht, Bekanntmachung) liegen bei ca. 90–150 Euro. Hinzu kommen Verbandsgebühren – beim FVM z.B. 250 Euro Aufnahmegebühr plus 500 Euro Sicherheitsleistung für reguläre Vereine.

    F Wie lange dauert es bis zum ersten Pflichtspiel?

    In der Regel 4 bis 6 Monate. Der Weg führt über Gründung, Registereintragung, Gemeinnützigkeitsanerkennung, Verbandsaufnahme und Mannschaftsmeldung – jeder Schritt braucht seine Zeit.

    F Was darf ein Amateur maximal an Aufwandsentschädigung erhalten?

    Bis zu 249,99 Euro pro Monat als pauschalierter Aufwendungsersatz laut DFB-Spielordnung. Wer mehr erhält, verliert den Amateurstatus – mit Konsequenzen für Spielberechtigung und Vereinsgemeinnützigkeit.

    F Was brauche ich für einen Spielerpass bei einer Neuanmeldung?

    Für die Neuanmeldung brauchst du einen Antrag zur Spielberechtigung, die Geburtsurkunde des Spielers und ein aktuelles Passbild. Der Spielerpass dokumentiert alle Spielberechtigungen der letzten 7 Jahre.

    F Darf ein Spieler aus einer höheren Mannschaft in einer unteren eingesetzt werden?

    Ja, bis zu 4 Spieler einer höheren Mannschaft pro Pflichtspiel. Davon dürfen maximal 2 Spieler über 23 Jahre alt sein. Wer diese Grenzen überschreitet, riskiert eine Spielwertung gegen den eigenen Verein.

    F Wie groß sollte ein Amateurkader mindestens sein?

    Mindestens 11 Spieler für die Pflichtbesetzung, empfohlen werden 15 bis 20. Im Amateurbetrieb sind in der Regel 5 Auswechselspieler erlaubt. Ein größerer Kader puffert Verletzungen, Sperren und Urlaub ab.

    Quellen

    • DFB – Jugendordnung (PDF)
    • DFB – Mitgliederzahlen 2023/2024 (dfb.de)
    • DFB – How-to-Leitfaden Vereinsgründung (PDF, assets.dfb.de)
    • Fußballverband Mittelrhein (FVM) – Vereinsaufnahmeordnung (PDF)
    • FVM Köln – Tipps zur Vereinsgründung und Aufnahme in den FVM
    • Württembergischer Fußball-Verband (WFV) – Leitfaden Vereinsgründung (PDF)
    • Owayo – Sportverein gründen (owayo.de)
    • Bernhard Assekuranz – Fußballverein gründen (bernhard-assekuranz.com)
    • Matchmakers – Fußballverein gründen Anleitung 2026 (matchmakers.one)
    • Bundesnotarkammer – Verein gründen (notar.de)
    • VIBSS / Badischer Sportbund – Kostenrechnung im Sportverein (PDF)
    • Bayerischer Fußball-Verband (BFV) – Schiedsrichterhonorare
    • Sportsstättenrechner.de – Investitionskosten Sportanlagen